Die Initiative.

Initiativtext

Kantonale Volksinitiative für eine psychisch gesunde Jugend (Gesunde Jugend Jetzt!)

Der Kanton trifft die nötigen Massnahmen, um die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen stärker zu fördern und um die Verhütung, Früherkennung und Früherfassung psychischer Erkrankungen zu verbessern. Dazu initiiert oder subventioniert er gesundheitsfördernde und präventive Angebote.

Kinder und Jugendliche, welche psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung benötigen, haben diese rasch durch Fachpersonen der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie zu erhalten. Mit Ausnahme jener Fälle, die eine sofortige Behandlung verlangen (Suizidalität etc.), ist die medizinisch notwendige Behandlung innert spätestens vier Wochen aufzunehmen. Der Kanton stellt in Zusammenarbeit mit den Gemeinden die dafür notwendigen stationären, ambulanten und rehabilitativen Versorgungsleistungen sicher.

Kommentierung

Die Initiative ist als Allgemeine Anregung abgefasst. Folgende Ziele sollen erreicht werden:

Ausgangslage

In Zürich teilen sich Kanton und Gemeinden die Zuständigkeiten im Gesundheitsbereich. Dabei konzentrieren sich die Gemeinden u.a. auf die gesundheitliche Vor- und Fürsorge sowie die schulärztlichen Dienste. Der Kanton ist dagegen zuständig für die Regelung der medizinischen Berufe und der Rechtsstellung der Patientinnen und Patienten, für den Vollzug der Heilmittelgesetzgebung des Bundes und für die Spitalplanung.

Ziel der Initiative

Um eine einheitliche Praxis zu garantieren, insbesondere im Bereich der Prävention und der Subventionsvergabe an Private für deren Angebote, wird mit der vorliegenden Initiative primär der Kanton in die Pflicht genommen. Die Delegation von Aufgaben an Dritte oder die Gemeinden im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeiten ist aber weiterhin möglich. 

Ausgangslage

Stand heute wären Kanton und Gemeinden bereits verpflichtet, Massnahmen zur Gesundheitsförderung und zur Prävention zu treffen (§ 46 Gesundheitsgesetz).


Ziel der Initiative

Wir fordern eine Verbesserung des derzeit ungenügenden Status Quo. Je früher bei psychischen Krankheiten interveniert wird, desto einfacher und schneller werden Patient:innen wieder gesund. Wir fordern niederschwellige, aber qualitativ-hochwertige Angebote. 

Der Kanton soll die die bestehende Gesundheitsvorsorge (Verhütung, Früherkennung und Früherfassung) umfassend evaluieren und die zur Verbesserung notwendigen Massnahmen treffen. Wichtig ist eine Gesamtschau und der Miteinbezug aller betroffenen Institutionen (Medizinische Dienste, Schulen, Jugendarbeit, Jugendverbände, Anlaufstellen etc.).

Ausgangslage

Der Kanton geniesst bereits heute die volle Handlungsfreiheit, um den Gesetzesauftrag umzusetzen. Neben staatlichen Angeboten können Angebote Dritter im Bereich der Gesundheitsvorsorge bis zu 100 % subventioniert werden (§ 46 Abs. 2 Gesundheitsgesetz).


Ziel der Initiative

Um die derzeit ungenügende Gesundheitsvorsorge wie gefordert zu verbessern, muss der Kanton selber Angebote ins Leben rufen oder bestehende Angebote ausbauen. Gleichzeitig sollen aber auch in Zukunft Angebote Dritter (z.B. Verbände, Stiftungen, Fachstellen etc.) ein wesentlicher Bestandteil der Problemlösung sein. 

Viele dieser Angebote von Dritten sind aufgrund der stark gestiegenen Nachfrage am Anschlag. So stehen mit der Beratungsstelle „147“ von Pro Juventute täglich 700 Kinder und Jugendliche in Kontakt, pro Tag sind es 7 Kontakte zu Suizidgedanken. 2020 waren es noch fünf pro Tag, vor der Pandemie noch 3-4 Beratungen am Tag. Zur Bewältigung des anhaltenden Anstieges braucht es zusätzliche Ressourcen der öffentlichen Hand.

Ausgangslage

Aufgrund des akuten Personalmangels werden Kinder und Jugendliche vermehrt durch erwachsenen Psychiater:innen und erwachsenen Psychotherapeut:innen behandelt. Diese verfügen in der Regel nicht über das nötige Fachwissen zur Vornahme der medizinisch angezeigten Behandlung.

 

Ziel der Initiative

Die Initiative fordert eine Vornahme der notwendigen Behandlung durch Fachpersonen aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie. Ihre Ausbildung garantiert, dass kranke Kinder und Jugendliche diejenige Versorgung erhalten, die sie benötigen. Um den Personalmangel zu beheben braucht es ein umfassendes Massnahmenpaket (Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Ausbau der Ausbildungsplätze etc.). 

Ausgangslage

Mangels verfügbarer Angebote, akutem Personalmangel und schlechter Ressourcenverteilung lässt das Gesundheitssystem psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche im Stich. Wer chronisch erkrankt, erhält nicht selten erst nach langen Wartezeiten eine Behandlung. Oft erfolgen Einweisungen erst nach einem Suizidversuch. Die Wartefrist für einen Klinikplatz in der Kinder- und Jugendpsychiatrie beträgt 6 Monate.


Ziel der Initiative

Gefordert wird eine Behandlungsaufnahme innert spätestens vier Wochen (mit Ausnahme jener Fälle, die eine sofortige Behandlung verlangen). Ein längeres Zuwarten führt zwangsweise zu einer gesundheitlichen Verschlechterung der betroffenen Personen, was wiederum zu höheren Kosten und steigendem Personalbedarf führt.

Ausgangslage

Der Begriff der Gesundheitsversorgung umfasst die drei Bereiche ambulante, stationäre und rehabilitative Behandlung. Dabei ist der Kanton zuständig für die zentralen Einrichtungen der überregionalen Spitalversorgung (Unispital, psychiatrische Kliniken etc.). Die Errichtung und der Betrieb anderer Spitäler und Krankenheime sind dagegen Sache der Gemeinden.

Ziel der Initiative

Ausreichend ist die Gesundheitsversorgung dann, wenn sie die medizinische Untersuchung und Behandlung aller psychischen Gesundheitsbeeinträchtigungen zu gewährleisten vermag, die nach dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft wirkungsvoll behandelt werden können. Die Erreichung dieses Ziel sollen Kanton und Gemeinden gemäss der bestehenden Aufgabentrennung gemeinsam angehen. 

Allgemeine Anregung
- What’s that?

„Die unbekannte Perle der Demokratie.“

Neben der Einreichung einer Initiative als ausgearbeiteten Entwurf (fertiger Rechtstext) besteht die selten genutzte Möglichkeit, ein Anliegen als Allgemeine Anregung in die Politik einzubringen. 

Die Allgemeine Anregung erlaubt eine breite Formulierung, um der Politik maximalen Handlungsspielraum zu ermöglichen. Denn der Kanton wird bei einem JA an der Urne noch nicht zu einer konkreten Gesetzes- oder Verfassungsänderung verpflichtet.

Vielmehr ist es Aufgabe der Politik, ein Lösungspaket zu schnüren und die entsprechenden Gesetzesanpassungen und Kreditvergaben vorzunehmen. Ganz ohne Populismus und leere Versprechen im Abstimmungskampf! 

Unterstützen der Regierungsrat und der Kantonsrat in erster Instanz denselben Umsetzungsentwurf, kann die Initiative gar im Schnellverfahren und ohne Abstimmung umgesetzt werden.