Initiative offiziell zustande gekommen

Nun auch offiziell: Unsere Initiative ist zustande gekommen.  

Mit Verfügung vom 11. April 2023 bestätigt die Direktion der Justiz und des Innern, dass innerhalb der 6-monatigen Frist genügend Unterschriften gesammelt wurden und die Initiative damit gültig zustande gekommen ist.

Als nächster Schritt erfolgt der Antrag des Regierungsrates an den Kantonsrat, ob er die Initiative annimmt oder ablehnt. Zudem kann der Regierungsrat dem Kantonsrat beantragen, einen Gegenvorschlag und/oder eine Umsetzungsvorlage auszuarbeiten. Hierzu hat der Regierungsrat Zeit bis Ende Juni 2023.